Das sind die wichtigsten Neuerungen des EU Mobilitätspakets

landfracht lkw Feb 18, 2022

Das EU Mobilitätspaket

Ab Februar 2022 treten Neuerungen des EU Mobilitätspakets in Kraft. Jede Firma, die Transporte durchführt oder beauftragt, ist davon betroffen. Wir haben für Sie die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.

 

Was sind die Ziele?

  1. Schutz der nationalen Lkw Branche durch das Verhindern von Dumpingpreisen
  2. Erhöhung der Attraktivität des Berufs des Kraftfahrers
  3. Schutz der, oftmals osteuropäischen, Kraftfahrer vor Ausbeutung

 

Was sind die Folgen für Sie als Kunde?

  • Generelle Verknappung des Laderaums durch Bündelung der Fahrzeuge in den Heimatländern
  • Aufwendigere Planung der Transporte
  • Mehr Schwierigkeiten Laderaum zu finden aufgrund von Fachkräftemangel im Lkw Bereich
  • Erhöhung der Frachtkosten

 

 

Die Kritik

In der Branche herrschen Zweifel an der Umsetzbarkeit der Regelungen. Viele befürchten das Ausnutzen von Schlupflöchern. Gravierender Nebeneffekt ist zudem der erhöhte CO2 Ausstoß durch die zusätzlichen Fahrten der Fahrzeuge ins Heimatland.*

* https://www.dvz.de/rubriken/politik/detail/news/studien-eu-mobilitaetspaket-kann-zu-33-millionen-tonnen-mehr-co2-fuehren.html 

 

Die wichtigsten Neuerungen des EU Mobilitätspakets im Überblick

 

  1. EU-weites Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen
  2. Zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander im internationalen Verkehr sowie anschließender Ausgleich der Verkürzung
  3. Verpflichtung der Unternehmen zur Organisation der Touren im grenzüberschreitenden Verkehr, um Fahrer eine regelmäßige Rückkehr (spätestens alle vier Wochen) an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnsitz zu ermöglichen
  4. Ausstattung aller schweren Nutzfahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtenschreiber bis spätestens 2025 mit dem Ziel einer effizienteren Kontrolle und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten
  5. Einführung einer sogenannten Cooling-Off-Zeit von vier Tagen nach dem Durchführen von drei Kabotagebeföderungen innerhalb von sieben Tagen. Erst nach Ablauf dieser vier Tage dürfen erneut Kabotagebeförderungen im selben Mitgliedsstaat durchgeführt werden.
  6. Rückkehrpflicht der Fahrzeuge in den Niederlassungsmitgliedstaat alle acht Wochen, zur Verhinderung von „Briefkastenfirmen“
  7. Rechtssichere Regelungen zum Mindestlohn und zum Urlaubsanspruch
  8. Einbeziehung von leichten Nutzfahrzeugen ab 2,5 t in die Regelungen zum Marktzugang sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten und zum Tachographen